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   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20   

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VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20 (https://dejure.org/2021,1436)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2021 - 4 S 2364/20 (https://dejure.org/2021,1436)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 4 S 2364/20 (https://dejure.org/2021,1436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Dienstliche Beurteilung einer Justizobersekretärin; Begründungsmangel und Leistungsverschlechterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BeamtBeurtVO BW § 4 Abs. 1 S. 2
    Begründungsbedürftige erhebliche materielle Verschlechterung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Eine Nachholung im gerichtlichen Verfahren ist - anders als etwa bei Einwänden gegen Einzelbewertungen - nicht zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris Rn. 58).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils aber nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris Rn. 38 ff., und 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris Rn. 64).

    Darüber hinaus lässt sich die aufgeworfene Frage auf Grundlage der bestehenden Rechtsprechung beantworten: Die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze, wonach das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung, für die das Beurteilungssystem ein sog. Ankreuzverfahren vorsieht, zu begründen ist und eine Begründungspflicht etwa nur dann entfällt, wenn sich die vergebene Note geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris Rn. 62 m.w.N.), gelten grundsätzlich auch für die vereinfachte Beurteilung nach Ziffer 9.2 der BRL; auch bei dieser ist stets ein Gesamturteil nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BeurtVO zu bilden, das grundsätzlich weiterer Begründung bedarf.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Auch für diese gelten die allgemeinen höchstrichterlichen Grundsätze (vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris) zu der Begründungspflicht einer Ankreuzbeurteilung und deren Ausnahmen.

    Das Gesamturteil bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und die Gewichtung nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris Rn. 32).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils aber nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, Juris Rn. 38 ff., und 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris Rn. 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Die Einholung von (schriftlichen) Beurteilungsbeiträgen ist in einer solchen Konstellation einer zahlenmäßig überschaubaren Vergleichsgruppe weder nach der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landes vom 30.04.2015 (GABl. S. 178, im Folgenden: BRL) vorgesehen noch sonst von Rechts wegen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, Juris Rn. 13) erforderlich.

    Die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn wirkt sich insoweit bereits in der Phase der Materialsammlung aus, in der er sich die Grundlagen der dienstlichen Beurteilung verschafft (vgl. Senatsbeschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, Juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2020 - 4 S 3240/19

    Erstattung von Verdienstausfall infolge einer Heilbehandlung für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass eine entscheidungserhebliche konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum diese Frage bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts durch das Berufungsgericht geklärt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.05.2020 - 4 S 3240/19 -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Einer gesonderten Begründung bedarf nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, Juris Rn. 33) zudem - auch bei einem in sich einheitlichen Leistungsbild - eine erhebliche Verschlechterung des Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung im Vergleich zum Gesamturteil der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung.
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Eine Zulassung hiernach setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, Juris Rn. 32 m.w.N., vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118] und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Diese ist im Sinne eines abschließenden Gesamturteils durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, Juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14

    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 4 S 2364/20
    Die eingeholten Auskünfte sind weder formgebunden noch müssen sie sich an den Beurteilungsrichtlinien orientieren (dies auch für den Fall des sog. "zentralen Beurteilers", der auf Beurteilungsbeträge angewiesen ist, nicht voraussetzend: OVG B.-B., Beschluss vom 29.04.2016 - OVG 7 S 3.16 -, Juris Rn. 19 m.w.N.; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 10.07.2015 - 1 B 1474/14 -, Juris Rn. 38).
  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 729/16

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Begründungserfordernis bei erheblicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2016 - 7 S 3.16

    Beförderungskonkurrenz; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; A-16

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2020 - 4 S 1749/20

    Kein Anspruch auf Altersgeld nach Rechtskraft eines Strafurteils wegen

  • VG Stuttgart, 22.06.2020 - 15 K 1191/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - 6 A 346/14

    Beurteilungsbeitrag; Dienstliche Beurteilung

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    aa) Eine konkrete Begründung bereits in der Regelbeurteilung ist insbesondere dann geboten, wenn das Gesamturteil der aktuellen Regelbeurteilung wesentlich von dem Gesamturteil der vorhergehenden Regelbeurteilung abweicht (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 33; Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 35; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 2 A 446/21 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 5 ME 160/21 - juris Rn. 76; OVG Münster, Beschluss vom 8. April 2021 - 6 B 2023/20 - juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 4 S 2364/20 - Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 4 S 4256/20

    Stellenbesetzungsverfahren (Besetzungsvorschlag einer/s

    Grundsätzlich ist ein abstrakter Hinweis auf einen geänderten Beurteilungsmaßstab am Schluss einer dienstlichen Beurteilung als ausreichend anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2021 - 4 S 2364/20 -, Juris Rn. 15).
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Aufgrund dieser Unschärfe ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Vergleich zwischen den Beamtinnen und Beamten einer Vergleichsgruppe zur Feststellung einer erheblichen Verschlechterung der Leistungen eines einzelnen Beamten (erst) dann in Betracht kommt, wenn ein Vergleich zwischen den zuvor erreichten Punktewerten aufgrund der Einführung eines neuen Beurteilungssystems ausgeschlossen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2021 - 4 S 2364/20 -, juris Rn. 15 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2019 - 14 K 12555/17 -, juris Rn. 49; VG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2017 - 2 K 729/16 -, juris Rn. 26).
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